Wasser in den Wein
09.04.2022
Gestern wurde eine Abstimmung gewonnen, das Grundproblem ist jedoch nicht gelöst. Die Irreführung über die Impfung geht weiter, die bisher geänderten Gesetze bleiben und können jederzeit ihre Wirkung entfalten.
Auch wenn wir uns momentan darüber freuen dürfen, dass die allgemeine Impfpflicht gestern im Parlament keine Mehrheit fand, bleibt dennoch eine Impfpflicht bestehen, nämlich die im Gesundheitssektor. Deshalb dürfen wir insbesondere in Schleswig-Holstein nicht aufhören, weiter über die so genannte Impfung aufzuklären. Im Gegenteil müssen wir unsere Bemühungen noch verstärken.
Ein Blick auf das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein unterstreicht dies deutlich. Noch viel zu viele Abgeordnete haben für eine Impfpflicht gestimmt.
SPD: 8/8 = alle JA
Grüne: 6/6 = alle JA
FDP: 4/4 = alle NEIN
CDU/CSU: 3 NEIN, 3 nicht abgegeben
AFD: 1/1 NEIN
Linke: 1/1 nicht abgegeben
SSW (fraktionslos): 1 NEIN
Fraktionslos: 1 nicht abgegeben
Betrachtet man diese Zahlen genauer, entsteht der Eindruck, dass viele der Abgeordneten weniger ihrem Gewissen, fachlicher Einsicht und logischen Argumenten gefolgt sind als vielmehr parteipolitischem Kalkül. Dass dieses vorläufig nicht aufgegangen ist, ist zweifellos auch all den Menschen zu verdanken, die sich vernehmbar und sichtbar den wissenschaftlich unbegründeten Corona-Maßnahmen widersetzen.
dieBasis Schleswig-Holstein bedankt sich ausdrücklich bei allen Menschen und insbesondere ihren Mitgliedern, die sich eingesetzt und starkgemacht haben und dies weiterhin tun. Sei es, dass sie dafür auf die Straße gehen, unermüdlich Briefe und E-Mails an die Bundestagsabgeordneten versenden, oder weil sie sich selbst und andere umfassend und sachlich informieren. Über eine „Impfung“, die noch nicht einmal eine ordentliche Zulassung hat.
Eine Impfung über die die EMA, das offizielle europäische Erfassungssystem für Impfschäden, weit über eine Million gemeldeter Fälle mit erheblichen Nebenwirkungen durch die sogenannten „Corona-Impfungen“ auflistet, bis hin zu unzähligen Todesfällen. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass das neuartige Wirkprinzip dieser „Impfung“ nicht nur nicht wie erhofft stabil wirkt, sondern sogar darüber hinaus unser Immunsystem schwächt.
Vor diesem Hintergrund ist es wenigstens erfreulich, dass nach langer Zeit unsere durch das GG verbrieften Grund- und Menschenrechte, im Parlament Erwähnung und damit Würdigung fanden. Richtigerweise wurde festgestellt, dass eine direkte und indirekte Impfpflicht dem Artikel 2 des Grundgesetzes, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, widerspricht. Wie ihren Reden zu entnehmen war, haben das einige Abgeordnete inzwischen zur Kenntnis genommen und wagen sogar wieder, es auszusprechen.
Wir wagten es schon gestern, wagen es heute und werden es wagen, bis jede Form von Impfpflicht endgültig vom Tisch ist.
Foto: Ria Sopala für Pixabay, thx